Erziehungsbeistand (EB, § 30 SGB VIII) und Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH, § 31 SGB VIII)

Die Erziehungsbeistandschaft soll als ein sozialpädagogisches Hilfsangebot ver­standen werden, das besonders auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist, die noch in ihrer Herkunftsfamilie leben und in der Regel auch dort verbleiben sollen. 
Die Kinder und Jugendlichen die in diesem Rahmen betreut werden, weisen Verhal­tensauffälligkeiten und psychische Störungen auf, die über eine Lernhilfe hinausge­hende umfassende Betreuung erforderlich machen.

Das häusliche Umfeld ist aber noch so weit intakt und belastbar, dass eine zeitlich befristete Massnahme unter Einbeziehung der Eltern und des sozialen Umfelds ei­nen positiven Verlauf des Massnahme erwarten lassen.

Die Erziehungsbeistände arbeiten zwar mit den Personensorgeberechtigten zusam­men (z.B. Hilfeplangespräche), aber das Kind/der Jugendliche und dessen Wunsch nach Unterstützung stehen im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns.

Pädagogische Zielsetzung

Die Aufgabe des Erziehungsbeistandes besteht darin, Problemlagen von Minderjäh­rigen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes zu bearbeiten. 
Inhalte der Be­treuung sind insbesondere:

  • Beziehungen zwischen Eltern und Kindern/Jugendlichen
  • Schulische Probleme des Kindes/Jugendlichen
  • Andere soziale Bezüge des Kindes/Jugendlichen ( z.B. Freundeskreis)

Unter Einbeziehung des häuslichen Umfeldes soll ein Abbau der Auffälligkeiten und Defizite angestrebt werden, damit durch eine Stabilisierung der Verbleib in der Her­kunftsfamilie gesichert werden kann.

Methodische Grundlagen

Um die pädagogischen Ziele zu erreichen, sollte nach folgenden methodischen Grundlagen verfahren werden:

  • kleine positive Ansätze bewußt verstärken,
  • Einüben von Selbstkontrolle,
  • sinnvolle Freizeitgestaltung erarbeiten,
  • den Eltern die positiven Seiten ihrer Kinder nahebringen,
  • Ressourcen im sozialen Umfeld herausarbeiten.

Die Betreuung kann als Einzelarbeit aber auch als Gruppenarbeit (gemeinsame Frei­zeitaktivitäten) stattfinden.