Erziehungsbeistandschaft (EB) gem. §30 KJHG
Die Erziehungsbeistandschaft soll als ein sozialpädagogisches Hilfsangebot verstanden werden, das besonders auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist, die noch in ihrer Herkunftsfamilie
leben und in der Regel auch dort verbleiben sollen.
Die Kinder und Jugendlichen die in diesem Rahmen betreut werden, weisen Verhaltensauffälligkeiten und psychische Störungen auf, die über eine Lernhilfe hinausgehende umfassende Betreuung
erforderlich machen.
Das häusliche Umfeld ist aber noch so weit intakt und belastbar, dass eine zeitlich befristete Massnahme unter Einbeziehung der Eltern und des sozialen Umfelds einen positiven Verlauf des
Massnahme erwarten lassen.
Die Erziehungsbeistände arbeiten zwar mit den Personensorgeberechtigten zusammen (z.B. Hilfeplangespräche), aber das Kind/der Jugendliche und dessen Wunsch nach Unterstützung stehen im
Mittelpunkt des pädagogischen Handelns.
Pädagogische Zielsetzung
Die Aufgabe des Erziehungsbeistandes besteht darin, Problemlagen von Minderjährigen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes zu bearbeiten.
Inhalte der Betreuung sind insbesondere:
- Beziehungen zwischen Eltern und Kindern/Jugendlichen
- Schulische Probleme des Kindes/Jugendlichen
- Andere soziale Bezüge des Kindes/Jugendlichen ( z.B. Freundeskreis)
Unter Einbeziehung des häuslichen Umfeldes soll ein Abbau der Auffälligkeiten und Defizite angestrebt werden, damit durch eine Stabilisierung der Verbleib in der Herkunftsfamilie gesichert werden kann.
Methodische Grundlagen
Um die pädagogischen Ziele zu erreichen, sollte nach folgenden methodischen Grundlagen verfahren werden:
- kleine positive Ansätze bewußt verstärken,
- Einüben von Selbstkontrolle,
- sinnvolle Freizeitgestaltung erarbeiten,
- den Eltern die positiven Seiten ihrer Kinder nahebringen,
- Ressourcen im sozialen Umfeld herausarbeiten.
Die Betreuung kann als Einzelarbeit aber auch als Gruppenarbeit (gemeinsame Freizeitaktivitäten) stattfinden.
Personal
Für die Betreuung steht folgendes Personal zur Verfügung:
- 1 Dipl.-Soz.-Päd. (Bereichsleitung, halbtags)
- 1 Erzieher (halbtags)
Hinzu kommen Honorarmitarbeiter die pädagogisch ausgebildet sind und Erfahrung in Gruppen- und Einzelbetreuung haben.
Die Mitarbeiter in diesem Bereich arbeiten nach entsprechender Absprache im Rahmen des Hilfeplanes.