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Inobhutnahme - Familienbereitschaftsbetreuung gem. §33 KJHG

Kinder unter 12 Jahren, die der Inobhutnahme bedürfen, werden kurzfristig auch über das Jugendhaus in die Schutzstelle aufgenommen. Diese Kinder wer­den aber unmittelbar nach Aufnahme im Jugendhaus Pflegeeltern übergeben, die sich vorher bereit erklärt haben, eine kurzfristige Unterbringung  zu er­mögli­chen.

Diese Pflegeeltern verfügen über eine entsprechende pädagogische Ausbildung.

Der Aufenthalt dieser Kleinkinder in diesen Pflegefamilien sollte zeitlich eng be­grenzt sein und kurzfristig in weiterführende Maßnahmen (Kurzzeitpflegestellen etc.) oder in eine Rückführung münden.

Ansprechpartner und Adresse für Personensorgeberechtigte, Erziehungsbe­rech­tigte, aber auch Sozialarbeiter, bleibt das Jugendhaus am Vorwerk, das somit die pädagogische Verantwortung für die Dauer der Maßnahme ausübt.

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