Inobhutnahme - Familienbereitschaftsbetreuung gem. §33 KJHG
Kinder unter 12 Jahren, die der Inobhutnahme
bedürfen, werden kurzfristig auch über das Jugendhaus in die Schutzstelle aufgenommen. Diese Kinder werden aber unmittelbar nach Aufnahme im Jugendhaus Pflegeeltern übergeben, die sich vorher
bereit erklärt haben, eine kurzfristige Unterbringung zu ermöglichen.
Diese Pflegeeltern verfügen über eine
entsprechende pädagogische Ausbildung.
Der Aufenthalt dieser Kleinkinder in diesen
Pflegefamilien sollte zeitlich eng begrenzt sein und kurzfristig in weiterführende Maßnahmen (Kurzzeitpflegestellen etc.) oder in eine Rückführung münden.
Ansprechpartner und Adresse für
Personensorgeberechtigte, Erziehungsberechtigte, aber auch Sozialarbeiter, bleibt das Jugendhaus am Vorwerk, das somit die pädagogische Verantwortung für die Dauer der Maßnahme
ausübt.