Allgemeine Leistungsbeschreibung

 

EINRICHTUNG DER KINDER- UND JUGENDHILFE MIT ...

stationären Angeboten im Benedixweg:

  • Inobhutnahme-/Clearinggruppe (JUS) - 7-8 Plätze
  • Wohngruppe - 10 Plätze
  • Verselbstständigungswohnen/Jugendwohnen (VSW) - 4 Plätze

stationären, flexibleren Angeboten:

  • Außenwohngruppen (AWG) - bis zu 25 Plätze
  • Inobhutnahmefamilien für Kinder (FBB) - 10-15 Plätze
  • ambulanten Angeboten: IHS (Individuelle Hilfen Stade) einschl. Erziehungsbeistand (EB),  Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH)  und BU- Begleiteter Umgang - nach Bedarf
 

Platzzahl

Das Jugendhaus verfügt über 69 Plätze in allen stationären und teilstationären Bereichen. Das Betreuungsangebot im Bereich Erziehungsbeistandschaft und Sozialpädagogische Familienhilfe ist flexibel.

 

 

Zielgruppe

Das Jugendhaus am Vorwerk nimmt Kinder und Jugendliche, sowie junge Erwach­sene auf, die heimatnah untergebracht werden sollen. 
Eine öffentliche Beschu­lungsmöglichkeit sollte gegeben, bzw. mittelfristig wieder erreichbar sein.

 

 

Aufnahmealter

Das Aufnahmealter in der Jugendschutz-/Clearinggruppe liegt bei ca. 12 Jahren.
In den Inobhutfamilien werden Babys und Kinder untergebracht.

Die Wohngruppe nimmt Kinder und Jugendliche ab ca. 12 Jahren auf.

Im Verselbstständigungswohnen werden Jugendliche ab ca. 16 Jahren, die schon eine gewisse Eigenständigkeit  mitbringen, betreut und weiter in die selbstständige Lebensführung begleitet.

Das Verselbständigungswohnen im eigenen Wohnraum wird für Jugendliche und junge Erwachsene ab ca. 16 Jahren angeboten.

Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaften werden Kinder und Jugendliche aller Altersstufen in ihren Familien betreut.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist als Anschlussmaßnahme für Betreute aus den Bereichen Erziehungsbeistandschaft und Mutter-Kind-Betreuung gedacht.

 

 

Ausschlusskriterien

Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit akuter und latenter Suizid­problematik, ausgeprägter Suchtentwicklung, stärkere körperliche Behinderungen sowie psychotischen Krankheitsentwicklungen.

Einzugsbereich und Rechtsgrundlagen

Im Jugendhaus am Vorwerk werden vorrangig Kinder und Jugendliche betreut, die aus dem Einzugsbereich der Jugendämter im Landkreis Stade kommen bzw. die über entsprechende soziale Bezüge in den hiesigen Raum verfügen.

Rechtsgrundlagen sind die §§ 19, 30,  33, 34, 35, 41, 42 und 43 KJHG

Grundsätzliches Selbstverständnis

Als Einrichtung, mit regionalem Einzugsbereich, ist es selbstverständlich sich ständig den notwendigen örtlichen Anforderungen der Jugendhilfe zu stellen, um ein an den derzeitigen Erfordernissen orientiertes Angebot vorzuhalten.

Somit werden neue Erkenntnisse und Veränderungen in der Jugendhilfe für den hie­sigen Bedarf überprüft und finden ihren Ausdruck in den konzeptionellen Überlegun­gen und Entwicklungen.

Der Dialog mit allen örtlichen Fachkräften, die Einbindung in örtliche Fachgruppen der Jugendhilfe und eine entsprechende Zusammenar­beit gewährleisten ein optimales Hilfsangebot für die uns anvertrauten Kinder und Ju­gendlichen, sowie jungen Erwachsenen.

Leitbilder

Das Handeln der Mitarbeiter ist geprägt von einer humanistischen, liberalen Grund­haltung im Zusammenhang mit einer sozialen Verantwortungsbereitschaft. Hieraus leiten sich für uns prinzipielle positive, wertschätzende und akzeptie­rende Einstel­lungen zum Menschen in seiner Ganzheit ab.

Bestandteil dieser Sichtweisen ist im Besonderen die jeweilige Biographie der jun­gen Menschen.

Für uns als heimatnahe Einrichtung ist die Zusammenarbeit mit den Herkunfts­fami­lien von großer Bedeutung.

Methodische Grundlagen

Voraussetzungen für ein aktives Miteinander sind Beziehungen, die dann die Ent­wicklung verlässlicher sozialer Bindungsfähigkeiten und die Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln, sind Ziele dieser Bezie­hungsarbeit. In einer lebensweltorientierten Pädagogik wird das gesamte Umfeld der Kinder und Ju­gendlichen einbezogen.

Die professionelle Arbeit fordert von den Pädagogen einerseits Eigenreflektion als auch das Arbeiten und die Reflektion mit dem jungen Menschen im Bezug auf die Herkunftsfamilie und dem neuen Lebenssystem.

Ein verlässlicher strukturierter Rahmen, der einen überschaubaren Tagesablauf er­möglicht, damit ein gemeinsames Leben und Erleben stattfinden kann, ist Grundvor­aussetzung dieser Arbeit.

Hilfeplan

Das Hilfeplanverfahren nach § 36 KJHG hat einen zentralen Stellenwert für die notwendige Hilfeart und den Umfang der Betreuung.
Die Einrichtung erstellt für das jeweilige Hilfeplangespräch nach § 36 KJHG einen schriftlichen Kurzbericht, aus dem Aussagen über die Entwicklung des Kindes bzw. des Jugendlichen zu entnehmen sind. In Absprache mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe werden alle Betroffenen zum vereinbarten Termin des Hilfeplange­spräches eingeladen.
Dabei wird das betreffende Kind bzw. der betreffende Jugendli­cher angemessen mit einbezogen.