Allgemeine Leistungsbeschreibung
Einrichtung der Jugendhilfe mit ...
stationärem Bereich in der Vorwerkstraße:
- Inobhutnahme-/Clearinggruppe (JUS) - 7 Plätze
- 1 Wohngruppen in der Vorwerkstraße - 9 Plätze
-
Jugendwohngruppe (JWG) - 5 Plätze
alternativ: Mutter-Kind-Betreuung (MuKid) - 2 Plätze
stationärem, flexibleren Bereich:
-
Verselbständigungswohnen (VSW) - 25 Plätze
(Betreuung in eigenem Wohnraum inkl. Mutter-Kind-Betreuung) - Inobhutnahmefamilien für Kinder (FBB) - 8 Plätze
ambulantem Angebot: IHS (Individuelle Hilfen Stade)
- Erziehungsbeistand (EB) - nach Bedarf
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) - nach Bedarf
als Ergänzung der Mutter-Kind-Betreuung zbd Erziehungsbeistand - BU- Begleiteter Umgang
Platzzahl
Das Jugendhaus verfügt über 69 Plätze in allen stationären und teilstationären Bereichen. Das Betreuungsangebot im Bereich Erziehungsbeistandschaft und Sozialpädagogische Familienhilfe ist flexibel.
Zielgruppe
Das Jugendhaus am Vorwerk nimmt Kinder und Jugendliche, sowie junge Erwachsene auf, die heimatnah untergebracht werden sollen.
Eine öffentliche Beschulungsmöglichkeit sollte gegeben, bzw. mittelfristig wieder erreichbar sein.
Aufnahmealter
Das Aufnahmealter in der Jugendschutz-/Clearinggruppe liegt bei ca. 12 Jahren,
In den Inobhutfamilien werden Babys und Kinder untergebracht.
Die Wohngruppe nimmt Kinder und Jugendliche ab ca. 12 Jahren auf.
Im Appartementwohnbereich werden Jugendliche ab ca. 16 Jahren, die schon eine gewisse Selbständigkeit mitbringen, betreut.
Das Verselbständigungswohnen im eigenen Wohnraum wird für Jugendliche und junge Erwachsene ab ca. 16 Jahren angeboten.
In der Mutter-Kind-Betreuung werden schwangere Jugendliche und junge Erwachsene sowie junge Mütter mit Kindern aufgenommen.
Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaften werden Kinder und Jugendliche aller Altersstufen in ihren Familien betreut.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist als Anschlussmaßnahme für Betreute aus den Bereichen Erziehungsbeistandschaft und Mutter-Kind-Betreuung gedacht.
Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit akuter und latenter Suizidproblematik, ausgeprägter Suchtentwicklung, stärkere körperliche Behinderungen sowie psychotischen Krankheitsentwicklungen.
Einzugsbereich und Rechtsgrundlagen
Im Jugendhaus am Vorwerk werden vorrangig Kinder und Jugendliche betreut, die aus dem Einzugsbereich der Jugendämter im Landkreis Stade kommen bzw. die über entsprechende soziale Bezüge in
den hiesigen Raum verfügen.
Rechtsgrundlagen sind die §§ 19, 30, 33, 34, 35, 41, 42 und 43 KJHG
Grundsätzliches Selbstverständnis
Als Einrichtung, mit regionalem Einzugsbereich, ist es selbstverständlich sich ständig den notwendigen örtlichen Anforderungen der Jugendhilfe zu stellen, um ein an den derzeitigen
Erfordernissen orientiertes Angebot vorzuhalten.
Somit werden neue Erkenntnisse und Veränderungen in der Jugendhilfe für den hiesigen Bedarf überprüft und finden ihren Ausdruck in den konzeptionellen Überlegungen und Entwicklungen.
Der Dialog mit allen örtlichen Fachkräften, die Einbindung in örtliche Fachgruppen der Jugendhilfe und eine entsprechende Zusammenarbeit gewährleisten ein optimales Hilfsangebot für die uns
anvertrauten Kinder und Jugendlichen, sowie jungen Erwachsenen.
Leitbilder
Das Handeln der Mitarbeiter ist geprägt von einer humanistischen, liberalen Grundhaltung im Zusammenhang mit einer sozialen Verantwortungsbereitschaft. Hieraus leiten sich für uns
prinzipielle positive, wertschätzende und akzeptierende Einstellungen zum Menschen in seiner Ganzheit ab.
Bestandteil dieser Sichtweisen ist im Besonderen die jeweilige Biographie der jungen Menschen.
Für uns als heimatnahe Einrichtung ist die Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien von großer Bedeutung.
Methodische Grundlagen
Voraussetzungen für ein aktives Miteinander sind Beziehungen, die dann die Entwicklung verläßlicher sozialer Bindungsfähigkeiten und die Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung für das
eigene Handeln, sind Ziele dieser Beziehungsarbeit. In einer lebensweltorientierten Pädagogik wird das gesamte Umfeld der Kinder und Jugendlichen einbezogen.
Die professionelle Arbeit fordert von den Pädagogen einerseits Eigenreflektion als auch das Arbeiten und die Reflektion mit dem jungen Menschen im Bezug auf die Herkunftsfamilie und dem neuen
Lebenssystem.
Ein verläßlicher strukturierter Rahmen, der einen überschaubaren Tagesablauf ermöglicht, damit ein gemeinsames Leben und Erleben stattfinden kann, ist Grundvoraussetzung dieser Arbeit.
Hilfeplan
Das Hilfeplanverfahren nach § 36 KJHG hat einen zentralen Stellenwert für die notwendige Hilfeart und den Umfang der Betreuung.
Die Einrichtung erstellt für das jeweilige Hilfeplangespräch nach § 36 KJHG einen schriftlichen Kurzbericht, aus dem Aussagen über die Entwicklung des Kindes bzw. des Jugendlichen zu
entnehmen sind. In Absprache mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe werden alle Betroffenen zum vereinbarten Termin des Hilfeplangesprächs eingeladen.
Dabei wird das betreffende Kind bzw. der betreffende Jugendlicher angemessen mit einbezogen.