Jugendschutzstelle - Clearinggruppe gem. §§42, 43 KJHG
Die Inobhutnahme dient der vorläufigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund einer Krisensituation außerhalb ihres Elternhauses oder bisherigen Lebensort untergebracht
und betreut werden müssen.
Der § 42 KJHG unterscheidet zwischen Selbstmelder und sogenannte Zugeführte. So sind Minderjährige, die um Inobhutnahme bitten in Obhut zu nehmen. In den anderen Fällen handelt es sich in
der Regel um Zuführungen durch die Polizei oder den örtlichen Jugendämtern.
Voraussetzung für die Inobhutnahme gem. § 42 KJHG ist die Gefährdung des Wohles des Minderjährigen. Aufgrund der besonderen Lebensumstände des Kindes oder des Jugendlichen ist ein
unmittelbares und schnelles Handeln erforderlich.
Räumliche Gegebenheiten
Für die Jugendlichen, die im Rahmen der Inobhutnahme betreut werden, steht eine eigene Wohngruppe mit 7 Plätzen zur Verfügung. Die Unterbringung erfolgt in Einzel- und Doppelzimmer.
Neben einem großen Wohnzimmer verfügt die Wohngruppe über eine Küche und entsprechende sanitäre Anlagen.
Für die Mitarbeiter steht Dienst- und Besprechungszimmer in der Wohngruppe zur Verfügung.
Pädagogische Zielsetzung
Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Inobhutnahme aufgenommen werden, befinden sich in einer Lebenskrise. Sie erwarten Hilfe und Unterstützung in ihrer besonderen Lebenssituation.
Somit ist das aktive Zuhören, Verständnis aufbringen und die Jugendlichen dort annehmen wo sie stehen zunächst Ausgangslage der weiteren pädagogischen Arbeit. Gemeinsam mit den zuständigen
Bezirkssozialarbeitern wird dann versucht nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten eine erste Einschätzung und Perspektive zu erarbeiten.
Sollte eine Rückführung nicht angezeigt sein, werden mit dem Jugendlichen und allen am Verfahren Beteiligten neue Perspektiven erarbeitet.
Soweit wie möglich sollen in dieser Klärungsphase die bisherigen Lebensbezüge beibehalten werden. Hier ist besonders an den Besuch der bisherigen Schule oder Ausbildungsstelle
gedacht.
Ziel dieser Arbeit ist es, mit dem Jugendlichen eine auch für ihn akzeptable Perspektive zu erarbeiten.
Methodische Grundlagen
Das Handeln der Mitarbeiter basiert auf einer Positiven, wertschätzenden und akzeptierenden Einstellung zum Menschen in seiner Ganzheit. Bestandteil dieser Sichtweisen ist im Besonderen die
jeweilige Biographie der jungen Menschen.
Aufgrund des Alters der Kinder und Jugendlichen steht nicht immer die erziehende, sondern auch die beratende Tätigkeit im Vordergrund.
- Beratung die den gesamten Bereich der Gestaltung des Alltages betrifft.
- Beziehungsarbeit zur Stärkung und Stabilisierung.
- Aktives Zuhören bei besonderen Problemen.
- Analyse systematischer Zusammenhänge.
- Begleitung zu den verschiedensten Institutionen.
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven ( Schule/ Beruf).
- Freizeitgestaltung, Gruppenveranstaltung
- Gespräche mit Eltern, Lehrern und Arbeitgebern.
Gruppenpersonal
Für die Betreuung der Gruppen steht folgendes Personal zur Verfügung:
- 1 Dipl.-Soz.-Päd. Gruppenleitung
- 3 Erzieher/innen
- 1 Hauswirtschaftskraft